Ferrel, Leiria 2520

bedrooms 2
bathrooms 1
|Wohnung
THB ฿10.985.910
EUR €300.000
Veröffentlicht auf: 20 08 2024
Zuletzt aktualisiert am: 10 01 2025
Bild nicht verfügbar
    Immobilie ID: 120094049543
    Übersetzen auf Deutsch
    Ferrel, Leiria 2520
    Magnificent 2 bedroom flat in Baleal Sol Village Ii, inserted in a quiet area, 2 minutes walk from the beach and close to shops and services, ideal for your leisure time with excellent areas, very good condition and great sun exposure in all rooms, including a generous living room with fireplace, Fully equipped kitchen with balcony and pantry, 2 spacious bedrooms with wardrobe and full bathroom with bathtub.This property also includes a good closed garage.It should also be noted that this property is located 45 min. From Lisbon and 5 min. Of Ip6.Book your visit!

    Details der Immobilie

    Hauptinfo

    Art der Immobilie
    Wohnung
    Gebäudegröße
    83,00 m2
    Räume
    2 Schlafzimmer, 1 Badezimmer
    Adresse
    Ferrel, Leiria 2520
    Makler kontaktieren
    Sofia Oliveira
    CITYGROUND CONSULTING, LDA
    In Kontakt kommen
    Diese Seite melden

    Makler kontaktieren

    Makler kontaktieren

    E-Mail-Anfrage an CITYGROUND CONSULTING, LDA

    Sofia Oliveira
    Worum geht es in Ihrer Anfrage?
        Mit dem Klick auf "Senden" akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass der Immobilienmakler dieses Objektes im Ausland arbeitet und dass Ihre Daten daher möglicherweise nicht im Einklang mit den Datenschutzgesetzen dieser Internetseite verarbeitet werden.

        Immobilie ID: 120094049543

        Ursprüngliche Immobilie ID: GRCCI-Aj5fx9hk6t3g8is3
        * DIESER DIENST KANN ÜBERSETZUNGEN ENTHALTEN, DIE VON GOOGLE BEREITGESTELLT WERDEN. GOOGLE SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ÜBERSETZUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN DER GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT UND JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.